In der Hoetmarer Bauerschaft Buddenbaum liegt die gleichnamige Wallfahrtskapelle.
Die Kapelle ist ein schlichter, rechteckiger Backsteinbau, der 1735 vom Ennigerloher Rechtsanwalt Dr. Georg Struick erbaut wurde. Das Wappen in der westlichen Wand erinnert an den Erbauer der Kapelle.
Sicher ist, dass schon vor 1735 an dieser Stelle eine Kapelle stand. Bereits vor 1550 wird eine Marienkapelle des Stiftes Freckenhorst in der Hoetmarer Bauerschaft Buddenbaum beurkundet. Eine noch frühere Festlegung des Alters einer Kapelle an dieser Stelle legt das Marienbild selbst nahe, das aus der Zeit um 1440 stammt. Es gehört zu einer großen Gruppe von Steinskulpturen aus der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts. Geschaffen wurde es in einer westfälischen Bildhauerwerkstatt aus Baumberger Sandstein. Die ursprüngliche Bemalung der Pieta verdeckt ein später aufgetragener kräftiger Ölanstrich.
Die Jahrhunderte alte Geschichte dankbarer Verehrung des Gnadenbildes „Unserer lieben Frau vom Guten Rat“ spiegelt sich in zahlreichen Votivtafeln und Schmuckstücken wider. Die älteste schriftliche Beurkundung wundertätiger Hilfe ist auf den 20. Mai 1651 datiert.
Der Altar der Kapelle gehört der Spätstufe des Barock, dem Regence-Stil, an. Er gibt mit seinen schönen Schnitzereien einen würdigen Rahmen für den Tabernakel und das Gnadenbild.
Öffnungszeiten
täglich: Sonnenaufgang - Sonnenuntergang
Anschrift
Buddenbaum 2, 48231 Warendorf-Hoetmar